Abstimmung vom 26. September 2010

20. August 2010
NEIN zur Horwer Landschaftsinitiative und JA zur Ortsplanungsrevision

Mit den Thesen zum räumlichen Leitbild wurde der Prozess der Ortsplanungsrevision vor 12 Jahren eingeleitet. Ende September 2010 nun gelangen das überarbeitete Bau- und Zonenreglement sowie der Zonenplan zur Abstimmung.

Zweifellos hat die Ortsplanungsrevision während Jahren von allen Beteiligten sehr viel Arbeitsaufwand und Engagement erfordert. Der Gemeinderat hat sich bei der Revision der Ortsplanung Horw hohe Ziele gesetzt. Einiges konnte im Zonengefüge bereinigt und im Bau- und Zonenreglement aktualisiert werden. Anderes, wie beispielsweise der neu zu schaffende Park im Felmis oder die Aufhebung des Campingplatzes erwiesen sich als wenig sinnvoll oder gar unrealistisch. Die CVP hat mit Vorstössen im Einwohnerrat bewirkt, dass die entsprechenden Planungen vom Gemeinderat fallen gelassen wurden.
Das heutige Ergebnis der Ortsplanungsrevision beinhaltet denn auch keine grundlegenden Änderungen. Von grosser Bedeutung ist die Umgestaltung des Bahnhofgebietes zu einer Arbeits- und Wohnzone. Es entsteht dort ein neuer Entwicklungsschwerpunkt für Wohnen und Gewerbe. Die Revision hat offenbart, dass die Bevölkerung dagegen bei Neueinzonungen Zurückhaltung wünscht und dass ihr die Halbinsel am Herzen liegt. Im Rahmen der Ortsplanungsrevision wurden denn auch die bisherigen Bemühungen im Bereich Landschaftsschutz noch einmal verstärkt. Verbesserungen erfolgten namentlich beim Aussichtsschutz durch Erlass eines entsprechenden Reglements. Die Ortsplanungsrevision 2010 erweist sich als zeitgemässe Anpassung an die Bedürfnisse der Bevölkerung. Die CVP-Fraktion des Einwohnerrates empfiehlt, der Ortsplanungsrevision mit JA zuzustimmen.

NEIN zur Horwer Landschaftsinitiative

Die Pro Halbinsel Horw will mit der Landschaftsinitiative erreichen, dass auf einem Teil der Horwer Halbinsel sowie am Pilatushang keine neuen Bauzonen geschaffen werden. Im Bereich des Pilatushanges sind gar keine Bauzonen möglich. Die Abgrenzung des von der Landschaftsinitiative betroffenen Gebietes ist willkürlich. Während auf einem Teil der Horwer Landschaft jegliche Entwicklung verunmöglicht werden soll, wären andererseits beispielsweise im Raum Felmis-Grämlis-Hofrüti grössere Einzonungen möglich. Das will aber im Ernst niemand.
Auf der Horwer Halbinsel wurden seit 1981 über 230'000 m² Bauzonen aufgehoben und der Landwirtschaftszone zugewiesen. Auch im Rahmen der Ortsplanungsrevision werden wiederum Bauzonen aufgehoben. Dieser Verlust von Bauzonen wird durch Einzonungen an anderen Orten kompensiert.
Jede Änderung des Zonenplanes und somit die Schaffung neuer Bauzonen muss ohnehin von den Stimmberechtigten beschlossen werden. Somit bleibt die Horwer Landschaftsinitiative ohne Wirkung, da sie bei jeder folgenden Einzonung aufgehoben werden kann. Die CVP-Fraktion hat deshalb im Einwohnerrat die unflexible, kontraproduktive und unnötige Landschaftsinitiative abgelehnt und empfiehlt dies auch den Stimmberechtigten.



CVP Horw