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Positionspapiere

 
Die aktuellen Positionen der CVP Luzern

Noch nicht behandelte parlamentarische Vorstösse

 

 

Kompetenz zum Erlass von Verkehrsanordnungen

Postulat von Thomas Zemp, CVP
18. November 2011
Gemäss der Verordnung zum Gesetz über die Verkehrsabgaben und den Vollzug des eidgenössischen Strassenverkehrsrechtes (Strassenverkehrsverordnung, SRL 777, Art. 18) sind die Gemeinden, ausser auf Nationalstrassen und Kantonsstrassen sowie in deren Verknüpfungsbereich mit anderen Strassen, für Verkehrsanordnungen zuständig, sofern ihnen der Regierungsrat auf Gesuch hin die Kompetenz dazu erteilt hat.

Im Kanton Luzern haben sich verschiedene Gemeinden diese Kompetenz erteilen lassen. Konkret die folgenden: Adligenswil, Buttisholz, Eich, Emmen, Kriens, Luzern, Sempach und Willisau.

Speziell bezogen auf Tempo 30−Zonen zeigt sich heute in Luzern ein anderes Bild als in Horw. Während in Horw in aller Regel mit kostspieligen baulichen Massnahmen der Strassenraum umgestaltet wird, gibt es in Luzern verschiedene Tempo−30−Zonen, die lediglich durch Schilder und Strassenmarkierungen signalisiert sind.

Aus diesem Vergleich schliessen wir, dass unsere Gemeinde heute offensichtlich irgendwelchen Maximalanforderungen der zuständigen kantonalen Dienststelle folgt. Dies obwohl gemäss der Verordnung über die Tempo 30−Zonen und die Begegnungszonen nicht zwingend bauliche Massnahmen gefordert werden. Zitat: Zur Einhaltung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit sind nötigenfalls weitere Massnahmen zu ergreifen, wie das Anbringen von Gestaltungs− oder Verkehrsberuhigungselementen.

Wir wünschen, dass auch Horw künftig die Gestaltung der Tempo 30−Zonen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben selber bestimmen kann.

Wir bitten deshalb den Gemeinderat, den Regierungsrat des Kantons Luzern umgehend um die Kompetenz zum Erlass von Verkehrsanordnungen zu ersuchen.

Hintergrundinformationen:
•    SRL 777 Strassenverkehrsverordnung (http://srl.lu.ch/frontend/versions/497)
•    SRL 777a Beschluss über die Zuständigkeit zum Erlass von Verkehrsanordnungen (http://srl.lu.ch/frontend/versions/498)
•    Verordnung über die Tempo 30−Zonen und die Begegnungszonen (http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_213_3/index.html)

Tempo 30 Zone Kastanienbaum

Dringliche Interpellation von Thomas Zemp, CVP
13.10.2011
Im Verlauf des Sommers konnte in Kastanienbaum die seit längerer Zeit geplante Tempo 30 Zone realisiert werden. Damit verbunden gab es auch Veränderungen bezüglich Vortrittsberechtigung und Parkierung. Insbesondere die neue Vortrittsberechtigung verschiedener, gegenüber der Kastanienbaumstrasse untergeordneter, Einmünderstrassen ist gewöhnungsbedürftig. Zumal der Rechtsvortritt nicht konsequent umgesetzt wurde. Mindestens auf den ersten Blick erscheint dies als zusätzliches Sicherheitsrisiko. Weiter ist festzustellen, dass verschiedene Signalisierungselemente (Schilder, Poller) und auch Parkuhren unbeleuchtet auf den Strassen stehen. Teilweise stehen heute „Molankegel“ davor, um Kollisionen zu verhindern. Es dürfte sich hierbei um eine provisorische Massnahme handeln.

Ich bitte den Gemeinderat folgende Fragen zu beantworten:

Allgemein:
•    Welche positiven und negativen Erfahrungen wurden seit der Neusignalisierung gemacht?
•    Welche Reaktionen und Fragen aus der Bevölkerung sind bei der Gemeinde eingegangen?

Vortrittsberechtigung:
•    Ist die Anpassung der Vortrittsberechtigung von Einmünderstrassen zwingend notwendig, oder hat hier die Gemeinde einen Gestaltungsspielraum?
•    Ist der Gemeinderat bereit, einen allfälligen Gestaltungsspielraum zu nutzen und die Vortrittsregelung im Interesse der Sicherheit bei einzelnen Einmünderstrassen anzupassen?

Parkierung:
•    Welche Bedeutung haben die schraffierten Flächen vor und nach den auf der Kreuzmattstrasse aufgemalten Parkplatzfeldern?
•    Welche Konsequenzen (Strassenverkehrsgesetz) drohen, wenn diese Flächen überfahren werden?
•    Bei grösseren Anlässen (z.B. Hinterländerfest) konnte bisher auf der Kreuzmattstrasse parkiert werden. Ist dies nun nur noch auf den eingezeichneten 21 Parkplätzen möglich, oder gibt es Ausnahmeregelungen?

Signalisierung:
•    Gibt es noch ausstehende Massnahmen oder Arbeiten, insbesondere betreffend Kollisionsschutz bei Schildern, Pollern und Parkuhren.

 

Papiersammlung: wie weiter ?

Interpellation von Urs Hediger, CVP
17.08.2011

Anlässlich der Vereinsversammlung vom 19. Januar 2010 hat Gemeindepräsident Markus Hool die Horwer Vereine orientiert, dass voraussichtlich ab Januar 2013 das neue Abfallkonzept von REAL zum Tragen  kommt und somit die Papier- und Kartonsammlungen ab diesem Zeitpunkt durch REAL organisiert werden. Demzufolge würden im Jahr 2012 die letzten Papiersammlungen durch Horwer Vereine durchgeführt werden können.

Dieses Thema beschäftigt die Horwer Vereine!

Die Papiersammlungen in der Gemeinde Horw wurden vor mehreren Jahren an Horwer Vereine übertragen, welche in ihrem Verein Nachwuchsarbeit/Nachwuchsförderung betreiben, um ihnen die Möglichkeit zu  bieten, ihre Vereinsfinanzen durch gemeinnützige Tätigkeit in der Gemeinde ins Lot zu bringen oder zu verbessern. Jugendarbeit hat sich stark gewandelt und ist heute sehr anspruchsvoll. Auch die finanzielle
Belastung für Vereine hat stark zugenommen, sind doch Abgaben an Verbände, Dienstleistungen, Hallenmieten usw. in den letzten Jahren auch zunehmend gestiegen.

Das waren noch Zeiten, als man einen Verein quasi mit dem Taschenkalender und Notizblock führen konnte.

Der finanzielle Betrag ist für die Vereine, welche Papiersammlungen durchführen, sehr wichtig, sei es als Bestandteil eines grossen Teiles des Vereinsbudgets, oder aber die wichtigste Einnahmequelle, um ein Vereinsleben überhaupt zu ermöglichen! Es ist jedoch nicht nur der finanzielle Aspekt, den die Vereine schätzen! Es gibt auch die Möglichkeit, einmal an einem Tag einen "Vereinsevent" durchführen zu können. Man lernt neue Vereinsmitglieder kennen, man trifft ehemalige "Haudegen" aus alten Zeiten, Alt und Jung  arbeiten zusammen an einem Ziel. Jugendliche sehen und erfahren, dass man auch im Verein/in der Gesellschaft etwas leisten muss, d.h. einmal etwas dem Verein zurückzugeben und nicht nur immer konsumieren! Sie lernen auch die soziale Seite unserer Gemeinschaft kennen!

Gemäss B+A 1387 "Delegation der Abfallwirtschaft an die Region (bzw. an REAL) und Aufhebung des kommunalen Abfallreglements" sind einige Punkte erwähnt, welche einen Interpretationsspielraum offen lassen. So z.B. "Grundsätzlich sind die Leistungen von REAL für alle Verbandsgemeinden gleich ..."; "Die
Gemeinden können den Dienstleistungsumfang aber individuell ausgestalten ..." oder "Die Gemeinde tritt als Bestellerin auf. Sie stellt gegenüber dem Verband die gemeindespezifischen Anforderungen und vereinbart mit dem Verband die Sammelrouten, die Häufigkeit der Sammlungen und die Anzahl der Sammelstellen."

Betreffend "Papiersammlung: wie weiter?" gelange ich mit folgenden Fragen an den Gemeinderat:

1. Ist der Gemeinderat bereit, die Papiersammlung auch in Zukunft im gleichen Rahmen wie heute von den Horwer Vereinen durchführen zu lassen?
2. Wenn nein: Wie sieht die künftige Lösung für die Papiersammlung aus? (Wer sammelt, in welchem Zeitintervall, zu welchen Kosten usw.)
3. Ab wann gilt diese künftige Lösung?
4. Besteht die Möglichkeit, dass sich Vereine im Rahmen der künftigen Lösung (im Auftrage von REAL?) ebenfalls beteiligen können, und wie müssen sie dazu vorgehen?
5. Welche Beiträge wurden bisher pro Jahr an die Vereine geleistet? (Beispiel: 2010)
6. Falls keine Beteiligungsmöglichkeit besteht: Welche anderweitigen Varianten sieht der Gemeinderat, damit die Vereine den Einnahmensausfall kompensieren können?

Die Vereine sind offen für diverse Möglichkeiten, sicherlich auch, um Lösungen zu erarbeiten. Generell ist es nicht die primäre Aufgabe einer Gemeinde, die Vereine finanziell "am Leben" zu erhalten, aber es ist im Interesse einer Gemeinde, eine breite, vielfältige und gesunde Nachwuchsarbeit und Nachwuchsförderung in Sinne eines Standortvorteils zu wissen. Es ist aber auch ein positives Zeichen für all die engagierten ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in der Gemeinde, eine Anerkennung und Wertschätzung ihrer Arbeit.
Speziell im Jahre der Freiwilligenarbeit!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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